Gerätepass

Was ist der Gerätepass?

Mit dem Gerätepass können sich Mitglieder Gegenstände für Vereinszwecke ausleihen. Grundsätzlich können alle Gegenstände ausgeliehen werden. Es gibt aber Ausnahmen. Teures Equipment wie Kameraausrüstung, Lichttechnik oder unser Studioarbeitsplatz, stehen nicht allen uneingeschränkt zur Verfügung. Die Geräte sind sehr empfindlich und können schnell kaputt gehen.

Wir wollen aber, dass die Mitglieder die Möglichkeit haben,  sich mit den Gegenständen vertraut zu machen. Dazu haben wir uns den Gerätepass ausgedacht. Auf ihm wird eingetragen, welche Berechtigung die Mitglieder für welche Geräteklasse bekommen.

Regeln zur Ausleihe:

  1. Grundsätzlich kann jedes Mitglied die Dinge des Vereins frei nutzen. Sie können beim Büro für Vereinszwecke ausgeliehen werden. Wie lange sie ausgeliehen werden können, hängt von dem Gegenstand ab.
  2. Für ausgewiesene Gegenstände gibt es Einschränkungen. Sie können nur benutzt werden, wenn ihr eine entsprechende Berechtigung in eurem Gerätepass habt.
  3. Eine Berechtigung kann durch die Teilnahme an Workshops oder Schulungen innerhalb oder außerhalb von Projekten erlangt werden.
  4. Der Gerätepass wird jedem Mitglied ausgestellt. Er ist immer gültig für eine Geräteklasse. Auf ihm werden die Berechtigungen zum Zugang der ausgewiesenen Geräte eingetragen. Er dient zugleich als Leihausweis.